GRABSTEINPRÜFUNG

Wir wissen wie es geht!

Standsicherheitsprüfung

Gar nicht makaber: Die Standsicherheit von Grabsteinen ist nicht nur nach der Unfallverhüttungsvorschrift der Gartenbauberufsgenossenschaft (VSG 4.7) geregelt, sondern
ist auch wichtig für die Sicherheit von Friedhofs-Besuchern.
Die Friedhofsverwaltungen sind angehalten mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabsteine durch Sachkundige überprüfen zu lassen. Wir prüfen gemäß der BIV-Richtlinie zur Standsicherheitsprüfung von Grabmalen des VFD.