Gar nicht makaber: Die Standsicherheit von Grabsteinen ist nicht nur nach der Unfallverhüttungsvorschrift der Gartenbauberufsgenossenschaft (VSG 4.7) geregelt, sondern ist auch wichtig für die Sicherheit von Friedhofs-Besuchern. Die Friedhofsverwaltungen sind angehalten mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabsteine durch Sachkundige überprüfen zu lassen. Wir prüfen gemäß der BIV-Richtlinie zur Standsicherheitsprüfung von Grabmalen des VFD.